Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zu Be-förderung von Umzugsgut, sowie Verpackungsarbeiten.

2. Beauftragung der Firma Umzugskerle

Die Firma Umzugskerle kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

3. Zusatzleistungen

Firma Umzugskerle & Transporte führt unter Wahrung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Umzugs-unternehmen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertrags-abschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertags-abschluss erweitert wird.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma Umzugskerle nicht verrechenbar.

5. Übergabe des Gutes

Das Transportgut wird der Firma Umzugskerle unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Endpacken der Firma Umzugskerle angezeigt wird.

6. Transportversicherungen

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräte wie z.B Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio und Hifi-Geräte, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Firma Umzugskerle nicht verpflichtet.

7. Haftungsausschüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden
  2. Ungenügende Verpackungen oder Kennzeichnung durch den Kunden
  3. Behandeln, Verladen oder Entladendes Gutes durch den Kunden
  4. Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern
  5. Verladen und Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Kunden auf der Durchführung der Leistungen bestanden hat.
  6. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
  7. Natürliche oder mangelnde Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost innere Verderb oder Auslaufen, erleidet.
  8. Für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z.B Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh, EDV-oder ähnliches empfindlichen Geräten (dies ist keine abschließende Liste)
  9. Sollten besondere Raumverhältnisse (Enge des Treppenhauses, Enge des Flures, etc.) an der Endladestelle bei der Besichtigung durch unseren Akquisiteuren, durch den Umzugskunden nicht angegeben worden sein und dieses mit erheblichen Mehrleistungen verbunden ist, zählt dieses als Mehrleistungen, die gesondert vergütet werden muss.

8. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung der Firma Umzugskerle wird auf 620,-€ je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Firma Umzugskerle eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

9. Erhöhung der Vergütung

Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei der Auftragserteilung erteilten Angaben des Kunden ab, so ist Firma Umzugskerle berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

10. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter der Firma Umzugskerle sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

11. Handwerkvermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter haftet die Firma Umzugskerle nur für sorgfältige Auswahl.

12. Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Firma Umzugskerle ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellte oder unbestritten sind.

13. Abtretung

Die Firma Umzugskerle ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertag Zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzusetzen.

14. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Kunden und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtige Leute der Firma Umzugskerle hat er letztere nicht zu verantworten.

15. Nachprüfung durch den Kunden

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde Verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

16. Zahlungsmodalitäten

Bei Nahumzügen wird der vereinbarte Festpreis bei ordnungsgemäßer Entladung des Umzugsgutes in Bar fällig. Dies trifft ein sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, diese können ausschließlich mit dem Inhaber des Unternehmens und dem Kunden beschlossen werden. Bei Fernumzügen muss ein Teil des vereinbarten Preises vorab beglichen werden, die Höhe derzu entrichtenden Summe richtet sich nach dem Gesamtpreis und wird vom Umzugsunternehmen festgelegt. Wird ein Sozialumzug durchgeführt werden alle weiteren Zahlungsvereinbarungen direkt mit der zuständigen Behörde abgesprochen. Alle Zahlungseingänge sind ausschließlich unter der Angabe der Rechnungsnummer an den Geschäftsführer/in unter folgender Kontoverbindung zu entrichten: §419 findet entsprechende Anwendung.

17. Pfandrecht

Firma Umzugskerle hat wegen aller durch den Umzugsvertag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.

18. Stornokosten

Kündigt der Kunde einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

  • bei einer Kündigung die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme
  • bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme

19. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma Umzugskerle vereinbart.

20. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

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